Elektroschrott entsorgen | Neue Regeln 2026 + kostenlose Rückgabe

Kaputte Kopfhörer, alte Ladekabel oder ein ausgedienter Toaster gehören nicht in den Restmüll. Elektroaltgeräte müssen getrennt gesammelt werden und können an vielen Stellen kostenlos abgegeben werden.

Seit dem 1. Juli 2026 sind Rücknahmestellen leichter zu erkennen. Außerdem müssen Geschäfte, die E-Zigaretten oder elektronische Tabakerhitzer verkaufen, ausgediente Geräte zurücknehmen. Wir erklären kurz und knapp, was sich geändert hat und wo Verbraucher ihren Elektroschrott kostenlos entsorgen können.

Was hat sich bei Elektroschrott 2026 geändert?

Was hat sich bei Elektroschrott 2026 geändert?

Die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Für einige neue Pflichten galt eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2026.

Seit dem 1. Juli 2026 gelten insbesondere diese Neuerungen:

  • Händler von E-Zigaretten und elektronischen Tabakerhitzern müssen ausgediente Geräte kostenlos zurücknehmen.
  • Auf Wertstoffhöfen werden batteriehaltige und andere empfindliche Elektrogeräte verstärkt durch geschultes Personal entgegengenommen und einsortiert.
  • Verpflichtete Rücknahmestellen müssen das einheitliche grüne Logo „Elektrogeräte Rücknahme“ gut sichtbar anbringen.
  • Im stationären Handel muss das Logo mindestens im Format DIN A4 im Eingangsbereich hängen.
  • Onlinehändler müssen das Symbol auf den betreffenden Produktseiten oder vor beziehungsweise während der Bestellung anzeigen.

Das Rücknahmelogo schafft vor allem mehr Orientierung. Viele kostenlose Rückgaberechte bestanden bereits vor 2026, waren in den Geschäften jedoch häufig nur schwer zu erkennen.

Wo kann man Elektroschrott kostenlos entsorgen?

Für private Haushalte gibt es mehrere Möglichkeiten:

/ RÜCKGABESTELLE / WAS KANN KOSTENLOS ABGEGEBEN WERDEN?
Kommunaler Wertstoffhof Elektroaltgeräte aller üblichen Größen
Großer Elektrohandel Kleingeräte ohne Neukauf, größere Geräte beim Kauf eines vergleichbaren Neugeräts
Große Supermärkte + Discounter Kleingeräte ohne Neukauf, wenn regelmäßig Elektroartikel verkauft werden
Onlinehandel Kostenlose Rückgabe oder Abholung nach den gesetzlichen Vorgaben
Vape-Shop, Kiosk + Tankstelle E-Zigaretten und elektronische Tabakerhitzer ohne Neukauf
Batteriesammelstelle Lose Batterien und herausnehmbare Akkus

Kommunale Sammelstellen und Wertstoffhöfe nehmen Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten grundsätzlich kostenlos an. Je nach Kommune stehen zusätzlich Schadstoffmobile, öffentliche Sammelcontainer oder Abholdienste zur Verfügung.

Welche Händler müssen Elektroschrott zurücknehmen?

Welche Händler müssen Elektroschrott zurücknehmen?

Elektrohändler sind zur Rücknahme verpflichtet, wenn ihre Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 Quadratmeter beträgt.

Für Lebensmittelhändler gilt eine andere Grenze: Supermärkte, Discounter und ähnliche Geschäfte müssen Elektroaltgeräte annehmen, wenn sie mindestens 800 Quadratmeter Gesamtverkaufsfläche haben und dauerhaft oder mehrmals im Jahr Elektrogeräte verkaufen.

Kleine Elektrogeräte bis 25 Zentimeter

Kleine Geräte können bei diesen Händlern auch dann kostenlos abgegeben werden, wenn nichts Neues gekauft wird. Keine äußere Abmessung des Geräts darf größer als 25 Zentimeter sein.

Pro Geräteart können bis zu drei Altgeräte zurückgegeben werden. Ein Kassenbon ist nicht erforderlich und das Produkt muss nicht in diesem Geschäft gekauft worden sein.

Typische Gerätebeispiele sind:

Smartphones + alte Handys
elektrische Zahnbürsten
Rasierer
Kopfhörer + Ladecases
Fernbedienungen
Ladekabel + Netzteile
kleine Router
Taschenrechner
kleine Küchengeräte

Kleinere Geschäfte können Elektroschrott freiwillig annehmen, sind dazu aber nicht generell verpflichtet.

Was gilt für Fernseher, Kühlschränke + Waschmaschinen?

Was sich konkret durch das Gesetz zur Umsetzung der EU-Recht-auf-Reparatur-Richtlinie 2026 ändert

Bei größeren Geräten gilt im Handel meist das Prinzip „Alt gegen Neu“. Wer ein neues Gerät kauft, kann ein altes Gerät derselben Art kostenlos zurückgeben.

Beim Kauf eines neuen Kühlschranks muss ein Händler beispielsweise einen alten Kühlschrank annehmen. Marke, Modell und ursprünglicher Kaufort spielen keine Rolle. Das Altgerät muss lediglich im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Produkt erfüllen.

Wird ein neues Großgerät nach Hause geliefert, gilt der Haushalt als Ort der Abgabe. Bei Geräten wie Kühlschränken, Fernsehern und Waschmaschinen muss der Händler eine kostenlose Mitnahme des vergleichbaren Altgeräts anbieten. Die Abholung sollte bereits während der Bestellung ausgewählt oder vereinbart werden. Der Händler muss vor dem Vertragsabschluss über diese Möglichkeit informieren und nachfragen, ob ein Altgerät abgeholt werden soll.

Wer kein neues Gerät kauft, kann große Elektroaltgeräte weiterhin kostenlos zum Wertstoffhof bringen.

Elektroschrott beim Onlinehandel zurückgeben

Elektroschrott beim Onlinehandel zurückgeben

Auch größere Online- und Versandhändler unterliegen den gesetzlichen Rücknahmepflichten. Anstelle der Verkaufsfläche werden dabei ihre Lager- und Versandflächen berücksichtigt.

Je nach Gerät können Onlinehändler beispielsweise folgende Lösungen anbieten:

kostenlose Rücksendung
Abgabe bei einer Annahmestelle in zumutbarer Entfernung
Rückgabe über einen Paketdienst
kostenlose Mitnahme eines Altgeräts bei Lieferung eines vergleichbaren Großgeräts

Seit Juli 2026 müssen die Rückgabemöglichkeiten und das einheitliche Sammelstellenlogo auf den entsprechenden Produktseiten oder spätestens im Bestellprozess gut sichtbar erscheinen.

Vapes + Tabakerhitzer kostenlos zurückgeben

Vapes + Tabakerhitzer kostenlos zurückgeben

Seit dem 1. Juli 2026 müssen alle Händler, die E-Zigaretten oder elektronische Tabakerhitzer anbieten, ausgediente Geräte kostenlos zurücknehmen. Die Rücknahmepflicht gilt unabhängig von der Größe der Verkaufsstelle.

Dazu gehören beispielsweise:

Vape-Shops
Kioske
Tankstellen
Tabakgeschäfte
Supermärkte
Onlineanbieter

Die Rückgabe darf weder von einem Neukauf noch von der Vorlage eines Kassenbons abhängig gemacht werden.

Wichtig ist, dass die Regel nicht nur für Einweg-Vapes gilt. Auch wiederaufladbare E-Zigaretten und elektronische Tabakerhitzer werden vom aktuellen Gesetz erfasst.

Vapes und Tabakerhitzer dürfen nicht in den Restmüll, die gelbe Tonne oder den gelben Sack. Durch die enthaltenen Lithium-Batterien können beschädigte Geräte Brände in Müllfahrzeugen und Sortieranlagen verursachen. Das vollständige Gerät gehört deshalb in die Elektroaltgerätesammlung und nicht in eine Sammelbox für lose Batterien.

Was gehört alles zum Elektroschrott?

Was gehört alles zum Elektroschrott?

Als einfache Orientierung gilt: Benötigt ein Gegenstand Energie aus der Steckdose, einer Batterie, einem Akku oder einer Solarzelle, handelt es sich in der Regel um ein Elektrogerät.

Neben offensichtlichen Geräten gehören deshalb auch folgende Produkte zum Elektroschrott:

Kabel, Stecker + Mehrfachsteckdosen
LED-Lampen + Energiesparlampen
blinkendes oder sprechendes Spielzeug
Kleidung und Schuhe mit fest eingebauter Beleuchtung
elektrische Möbel + beleuchtete Spiegel
Bankkarten, Krankenkassenkarten + andere Karten mit Chip
elektrische Grußkarten
E-Zigaretten und Tabakerhitzer

Bei Möbeln, Kleidung und anderen zusammengesetzten Produkten kommt es darauf an, ob sich das elektrische Bauteil leicht und zerstörungsfrei entfernen lässt. Ist die Elektronik fest eingebaut, wird häufig das gesamte Produkt als Elektroaltgerät behandelt.

Eine Ausnahme sind klassische Glüh- und Halogenlampen. Sie fallen nicht unter das Elektrogesetz und dürfen in den Restmüll. LED-, Leuchtstoff- und Energiesparlampen müssen dagegen separat abgegeben werden.

Elektroschrott vor der Rückgabe richtig vorbereiten

Elektroschrott vor der Rückgabe richtig vorbereiten

Vor der Abgabe alter Geräte sollten einige Vorbereitungen getroffen werden.

Persönliche Daten löschen

Smartphones, Tablets, Computer, Smartwatches und andere Geräte können persönliche Daten enthalten. Wichtige Dateien sollten zunächst gesichert und anschließend vom Gerät gelöscht werden. Für die Datenlöschung sind die bisherigen Besitzer selbst verantwortlich.

Batterien + Akkus herausnehmen

Batterien und Akkus, die sich einfach und ohne Beschädigung entfernen lassen, müssen getrennt abgegeben werden. Dafür stehen im Handel Batteriesammelboxen zur Verfügung.

Fest verbaute Akkus bleiben im Gerät. Sie sollten nicht gewaltsam ausgebaut werden. Beschädigte oder aufgeblähte Akkus müssen besonders vorsichtig behandelt und dem Personal der Annahmestelle gemeldet werden.

Entnehmbare Lampen entfernen

Lampen, die sich zerstörungsfrei aus einem Gerät herausnehmen lassen, werden ebenfalls getrennt gesammelt. Insbesondere Leuchtstoff- und Energiesparlampen sollten nicht zerbrochen werden.

Wiederverwendung vor Entsorgung prüfen

Funktionierende Geräte sind noch kein Elektroschrott. Verkauf, Spende oder Weitergabe verlängern ihre Nutzungsdauer. Bei defekten Geräten kann sich zunächst eine Reparatur lohnen.

Erst wenn eine weitere Nutzung nicht mehr sinnvoll möglich ist, sollte das Gerät über eine offizielle Rücknahmestelle entsorgt werden.

Warum Elektroschrott nicht in den Restmüll darf

Darum darf Elektroschrott nicht in den Restmüll

Elektrogeräte enthalten sowohl problematische Stoffe als auch wertvolle Rohstoffe wie Kupfer, Aluminium, Gold, Lithium, Nickel oder Kobalt. Nur getrennt gesammelte Geräte können sicher behandelt, auf eine mögliche Wiederverwendung geprüft und fachgerecht recycelt werden.

Deutschland verfehlt die europäische Sammelvorgabe für Elektroaltgeräte bislang deutlich. Für das Berichtsjahr 2023 weist das Umweltbundesamt (UBA) eine Sammelquote von 29,5 Prozent aus. Vorgeschrieben sind mindestens 65 Prozent des durchschnittlichen Gewichts der in den drei Vorjahren verkauften Elektrogeräte.

Die neuen Kennzeichnungen lösen dieses Problem nicht allein. Sie machen die vorhandenen Rückgabemöglichkeiten jedoch sichtbarer: Kleine Geräte lassen sich beim Einkauf abgeben, große Altgeräte können beim Neukauf mitgenommen werden und Vapes können seit Juli 2026 beim Händler zurückgegeben werden.


Weiterführende Quellen

✔️ Bundesministerium für Umwelt | Neue Regeln für Elektroaltgeräte und E-Zigaretten
✔️ Bundesministerium der Justiz | Rücknahmepflichten des Handels
✔️ Umweltbundesamt | Rückgabe, Sammlung und Recycling von Elektroaltgeräten


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