Raketen, Böller und Feuerwerksbatterien verursachen jedes Silvester erhebliche Mengen Müll. Ab 2027 sollen sich die Hersteller stärker an den Kosten für dessen Beseitigung beteiligen. Dafür wird in Deutschland eine neue Umweltabgabe auf kunststoffhaltiges Feuerwerk eingeführt.
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) schlägt aktuell einen Abgabesatz von 69,1 Cent pro Kilogramm Feuerwerk vor. Jährlich könnten dadurch bis zu 10,4 Millionen Euro zusammenkommen. Für Verbraucher stellt sich vor allem eine Frage ❯ Werden Raketen und Böller dadurch teurer?
Neue Feuerwerksabgabe ab 2027 | Was ist beschlossen?
Die rechtliche Grundlage steht bereits fest. Das 2023 verabschiedete Einwegkunststofffondsgesetz verpflichtet Hersteller, sich an den Kosten für die Beseitigung bestimmter Kunststoffabfälle zu beteiligen. Ab dem 1. Januar 2027 gehören auch Feuerwerkskörper mit Kunststoffbestandteilen dazu.
Die Abgabepflicht ab 2027 steht damit bereits fest. Noch nicht endgültig festgelegt ist der konkrete Abgabesatz. Das Bundesumweltministerium hat am 30. September 2026 einen Verordnungsentwurf veröffentlicht. Bis zum 16. Oktober können Länder und beteiligte Verbände Stellung nehmen. Anschließend soll der Abgabesatz endgültig festgelegt werden.
Die Hersteller müssen die Abgabe erstmals für das Kalenderjahr 2027 leisten. Die entsprechenden Bescheide werden nach den gesetzlichen Übergangsregeln erstmals 2028 erlassen.
Wie teuer wird Feuerwerk durch die Umweltabgabe?
Der vorgeschlagene Abgabesatz beträgt 0,691 Euro pro Kilogramm. Für einen abgabepflichtigen Feuerwerkskörper mit einem Gewicht von einem Kilogramm wären das rechnerisch rund 69 Cent.
Dabei gibt es eine Besonderheit ❯ Die Abgabe wird nicht allein auf die enthaltene Kunststoffmenge berechnet. Maßgeblich ist das gesamte Gewicht des kunststoffhaltigen Feuerwerkskörpers.
Zahlen müssen die Unternehmen, die entsprechende Produkte erstmals auf dem deutschen Markt bereitstellen oder unmittelbar aus dem Ausland verkaufen. Eine zusätzliche Steuer, die Verbraucher an der Kasse entrichten müssen, ist nicht vorgesehen.
Ob die Hersteller ihre Mehrkosten über höhere Verkaufspreise weitergeben, bleibt abzuwarten. Das BMUKN rechnet im Verordnungsentwurf allenfalls mit geringfügigen Preissteigerungen.
Welche Raketen, Böller + Feuerwerksbatterien sind betroffen?
Nicht jedes Feuerwerksprodukt fällt automatisch unter die Regelung. Entscheidend ist, ob es Kunststoff enthält, beispielsweise in Schutzkappen, Abschussrohren, Zündsystemen oder stabilisierenden Bauteilen.
Wie groß der betroffene Markt ist, zeigt eine neue Untersuchung des Umweltbundesamtes (UBA).
Für das Jahr 2024 ermittelten die Wissenschaftler folgende Mengen:
❯ 56.317 Tonnen Feuerwerkskörper wurden insgesamt in Deutschland in Verkehr gebracht.
❯ Etwa 15.086 Tonnen davon waren kunststoffhaltig und damit für die neue Abgabe relevant.
❯ Die enthaltene Kunststoffmenge wurde auf etwa 1.470,7 Tonnen geschätzt.
Damit waren rund 27 Prozent der in Verkehr gebrachten Feuerwerksmasse kunststoffhaltige Produkte.
Besonders verbreitet sind Feuerwerkskörper der Kategorie F2. Dazu zählen klassische Silvesterraketen, Knaller und Feuerwerksbatterien. Viele dieser Produkte bestehen inzwischen überwiegend aus Papier und Pappe.
Wohin fließen die geschätzten 10,4 Millionen Euro?
Das Geld landet im bestehenden Einwegkunststofffonds, den das Umweltbundesamt verwaltet. Daraus erhalten Kommunen und öffentliche Entsorgungsträger finanzielle Mittel für die Beseitigung von Einwegkunststoffabfällen.
Finanziert werden unter anderem die Reinigung öffentlicher Flächen, Sammlung und Entsorgung sowie damit verbundene Informationsmaßnahmen.
Für die neue Feuerwerksabgabe erwartet das Umweltministerium auf Basis der untersuchten Marktmengen jährliche Einnahmen von bis zu 10,4 Millionen Euro. Nach Abzug der Verwaltungskosten sollen diese an die anspruchsberechtigten öffentlichen Stellen fließen.
Dahinter steht das Verursacherprinzip ❯ Die Kosten für Abfälle sollen nicht allein von der Allgemeinheit getragen werden, sondern stärker von den Unternehmen, die entsprechende Produkte verkaufen.
Feuerwerk belastet die Umwelt nicht nur durch Plastikmüll
Die neue Abgabe betrifft vor allem die Kosten der Müllbeseitigung. Andere Umweltbelastungen durch Feuerwerk werden dadurch nicht unmittelbar erfasst.
Besonders relevant ist die Luftverschmutzung. Nach Angaben des Umweltbundesamtes entstehen durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in Deutschland jährlich rund 2.050 Tonnen Feinstaub (PM10), darunter etwa 1.700 Tonnen besonders feiner Partikel (PM2,5).
Der größte Teil wird in der Silvesternacht freigesetzt. Hinzu kommen Lärm, die Störung von Wildtieren und Feuerwerksreste, die auf Straßen, Grünflächen und in Gewässern zurückbleiben.
Die Herstellerabgabe kann dazu beitragen, die finanziellen Folgen dieser Vermüllung gerechter zu verteilen. Sie kann außerdem einen wirtschaftlichen Anreiz schaffen, Kunststoffbestandteile durch andere Materialien zu ersetzen.
Ob dadurch tatsächlich weniger Feuerwerksmüll entsteht, wird sich allerdings erst nach Einführung der Regelung beurteilen lassen.
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