Regenjacken, Schuhe, Kosmetik und sogar Imprägniersprays: Seit dem 10. Oktober 2026 gelten in der EU neue Beschränkungen für bestimmte PFAS in zahlreichen Alltagsprodukten.
Die sogenannten Ewigkeitschemikalien werden unter anderem eingesetzt, um Materialien wasser-, fett- und schmutzabweisend zu machen. Weil viele dieser Stoffe in der Umwelt kaum abgebaut werden, schränkt die EU ihren Einsatz zunehmend ein.
Was ist jetzt tatsächlich verboten, woran erkennst du PFAS-freie Produkte und was bedeutet das für bereits gekaufte Kleidung?
PFAS-Verbot 2026 | Was seit 10. Oktober wirklich gilt
Streng genommen handelt es sich nicht um ein Verbot aller PFAS. Die neue Regelung betrifft Perfluorhexansäure (PFHxA), ihre Salze und PFHxA-verwandte Stoffe. Sie gehören zur großen Gruppe der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen, kurz PFAS.
Seit dem 10. Oktober 2026 dürfen diese Stoffe oberhalb festgelegter Grenzwerte in mehreren Produktgruppen für Verbraucher nicht mehr in Verkehr gebracht oder verwendet werden.
- Kleidung + Accessoires ❯ Regenjacken, Outdoor-Bekleidung + Handtaschen
- Schuhe ❯ darunter auch wasserabweisende Outdoor- und Freizeitschuhe
- Kosmetik ❯ etwa Gesichtscremes, Make-up + andere kosmetische Mittel
- Gemische für Verbraucher ❯ dazu können beispielsweise Imprägniermittel + entsprechende Sprays gehören
Die Grenzwerte sind sehr niedrig: Im homogenen Material dürfen PFHxA und ihre Salze zusammen weniger als 25 Mikrogramm pro Kilogramm enthalten sein. Für die Summe der PFHxA-verwandten Stoffe liegt die Grenze bei 1.000 Mikrogramm pro Kilogramm.
Ebenfalls von der Regelung betroffen sind bestimmte Lebensmittelkontaktmaterialien aus Papier und Karton. Da hierfür zusätzlich weitere neue Vorgaben gelten, behandeln wir PFAS in Lebensmittelverpackungen in einem eigenen Artikel.
Rechtsgrundlage ist die EU-Verordnung 2024/2462, die Anhang XVII der europäischen Chemikalienverordnung REACH erweitert.
Warum wird PFHxA überhaupt verboten?
PFHxA gehört zu den sehr langlebigen und in Wasser sehr mobilen PFAS. Gelangt die Verbindung in die Umwelt, kann sie sich insbesondere über Wasser weit verbreiten und dort über lange Zeit verbleiben.
Die EU begründet die Beschränkung damit, dass für viele der betroffenen Anwendungen bereits geeignete Alternativen verfügbar sind und sich die Freisetzung dieser besonders persistenten Stoffe dadurch reduzieren lässt.
Sind damit alle PFAS in Kleidung + Kosmetik verboten?
Nein. Die neuen Regeln betreffen eine bestimmte Untergruppe der PFAS. Ein vollständiges Verbot sämtlicher Ewigkeitschemikalien ist damit nicht verbunden.
Das ist ein wichtiger Unterschied. Auch nach Oktober 2026 können bestimmte andere PFAS weiterhin in Produkten enthalten sein.
❯ Parallel läuft ein wesentlich umfassenderes EU-Verfahren zur Beschränkung der gesamten PFAS-Gruppe. Ein allgemeines PFAS-Verbot ist bislang jedoch noch nicht beschlossen.
Die wissenschaftliche Bewertung durch die ECHA soll bis Ende 2026 abgeschlossen werden. Anschließend wird die EU-Kommission auf Grundlage dieser Bewertungen über einen konkreten Beschränkungsvorschlag entscheiden, der danach mit den Mitgliedstaaten beraten wird.
Darf ich meine alte Regenjacke noch tragen?
Ja, selbstverständlich. Das PFAS-Verbot bedeutet nicht, dass ältere Regenjacken, Schuhe oder andere Produkte entsorgt werden müssen.
Auch Händler müssen bereits vorhandene Ware nicht automatisch aus den Regalen nehmen. Produkte, die vor dem 10. Oktober 2026 rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, dürfen aufgrund einer Übergangsregel weiter verkauft werden.
Das Umweltbundesamt (UBA) empfiehlt, vorhandene Outdoor-Kleidung möglichst lange zu nutzen, statt sie vorschnell durch neue Produkte zu ersetzen.
Wie erkenne ich PFAS-freie Kleidung + Kosmetik?
Wer neue Kleidung, Schuhe oder Kosmetik kauft, kann bereits mit wenigen einfachen Maßnahmen den Kontakt mit PFAS reduzieren.
- Auf die Kennzeichnung achten ❯ Begriffe wie „PFAS-frei“, „PFC-frei“ oder „fluorcarbonfrei“ sind bei Outdoor-Produkten hilfreich.
- Nicht nur auf „PFOA-frei“ vertrauen ❯ Dieser Hinweis schließt lediglich einen bestimmten PFAS-Stoff aus.
- Umweltsiegel nutzen ❯ GOTS und der Blaue Engel bieten bei entsprechend zertifizierten Textilien zusätzliche Orientierung.
- Kosmetik-Inhaltsstoffe prüfen ❯ Stehen in der INCI-Liste PTFE oder längere organische Stoffnamen mit „fluoro“, kann das auf PFAS hinweisen. Eine vollständige PFAS-Freiheit lässt sich allein anhand der Inhaltsstoffliste allerdings nicht immer sicher feststellen.
Auch bei Imprägniersprays lohnt sich der Blick auf die Verpackung. Für Outdoor-Kleidung sind bereits fluorfreie Alternativen erhältlich.
Weitere praktische Hinweise liefert die Verbraucherzentrale zur schadstoffarmen Outdoor-Kleidung.
PFAS-Verbot | Weitere Verschärfungen ab Oktober 2027
Die nächste Stufe ist bereits beschlossen. Ab dem 10. Oktober 2027 gelten die PFHxA-Grenzwerte auch für weitere Textilien und Materialien, darunter:
❯ Teppiche + Teppichböden
❯ Vorhänge + Gardinen
❯ Polsterstoffe + textile Möbelbezüge
❯ Tischdecken + Bettwäsche
Ausnahmen gelten unter anderem für bestimmte persönliche Schutzausrüstungen, Medizinprodukte, In-vitro-Diagnostika und Bautextilien.
Die Umstellung ist bereits in vollem Gange. Zahlreiche Outdoor-Hersteller bieten PFAS-freie Produkte an. Gleichzeitig entstehen neue Materialien, die wasserabweisende Eigenschaften ohne langlebige Fluorchemikalien ermöglichen sollen.
Ein interessantes Forschungsbeispiel ist eine wasserabweisende Beschichtung aus Maisprotein und Bienenwachs, über die wir bereits berichtet haben.
Die PFHxA-Beschränkung ist damit ein weiterer Schritt hin zu weniger langlebigen Fluorchemikalien in Alltagsprodukten. Für Verbraucher wächst zugleich die Auswahl an fluorfreien Alternativen.
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